Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses. Der Erste-Hilfe-Kurs darf bei Beginn des Vorbereitungsdienstes (immer der 1. Februar) nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Mit der Teilnahme an diesem Erste-Hilfe-Kurs über den VBE wird diese Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst erreicht.

Rechtsschutz & Beratung: Kostenfreie juristische Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen.
Versicherungsschutz: Diensthaftpflicht-, Schlüssel- und Freizeitunfallversicherung inklusive.
Interessenvertretung: Einfluss auf die Bildungspolitik
Tarif & Besoldung: Vertretung in Tarifverhandlungen und beamtenrechtlichen Fragen.
Beratung & Service: Unterstützung bei beruflichen Anliegen und Vorsorge.
Gemeinschaft & Netzwerk: Austausch, Fachinfos und Fortbildungen.